Die Bundesanwaltschaft hat heute (28. Juli 2020) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 23. Juli 2020 die deutsche und libanesische Staatsangehörige Fadia S. sowie den deutschen und libanesischen Staatsangehörigen Rabih O. festnehmen lassen. Fadia S. wurde in Essen, Rabih O. in Hildesheim festgenommen. Dort wurden auch ihre Wohnungen durchsucht. In Hildesheim wurde zudem eine ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung gegen einen weiteren mutmaßlichen Unterstützer des „Islamischen Staates“ vollzogen. Die in Essen angetroffene Fadia S. ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ beteiligt zu haben, ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter 16 Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr gebracht zu haben. Die Beschuldigte hatte am 30. April 2015 zusammen mit ihren vier – zum damaligen Zeitpunkt drei, vier, sieben sowie acht Jahre alten Kindern die Bundesrepublik Deutschland verlassen, um ihrem Ehemann zu folgen. Sie reisten zunächst in die Türkei und anschließend weiter in das Herrschaftsgebiet des „Islamischen Staates“. Nachdem der „Islamische Staat“ immer weitreichendere Gebietsverluste erlitten hatte, versuchte die Beschuldigte ab Ende August 2017 ihre Ausreise aus Syrien zu organisieren. Im Zuge dessen gelang Fadia S. Anfang des Jahres 2018 zusammen mit ihren mittlerweile fünf Kindern die Flucht in die Türkei und anschließend im Februar 2018 die Rückreise nach Deutschland. Ahmad S., der Ehemann der Beschuldigten, hatte bereits zu einem früheren Zeitpunkt die Bundesrepublik Deutschland verlassen und sich in das Herrschaftsgebiet des „Islamischen Staates“ begeben. Gegen den in Hildesheim festgenommenen Rabih O. besteht der dringende Tatverdacht der Unterstützung des IS in sechs Fällen sowie des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Rabih O. stand mit seinem Bruder Ahmad S. dem Ehemann der Fadia S. nach dessen Ausreise nach Syrien in fortdauerndem Kontakt und ließ ihm finanzielle, logistische sowie sonstige materielle Hilfe zukommen. Damit verfolgte der Beschuldigte den Zweck, Ahmad S. und den „Islamischen Staat“ zu fördern.
Textquelle: Pressemeldung Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof