Am Freitagabend (15.07.), gegen 19:15 Uhr, kam es zu einem Großeinsatz der Polizei an der Lechenicher Straße in Neuss.
Besorgte Anwohner berichteten von einer bis dato unbekannten, männlichen Person, die nach ersten Informationen auf der Straße bei einem Streit zwischen mehreren Personen mit einer Waffe geschossen haben soll.
Spezialkräfte der Polizei nahmen den Mann gegen 21:20 Uhr in einer Wohnung an der Lechenicher Straße fest.
Bei der Durchsuchung der Wohnung fanden die Beamten eine Schreckschusswaffe (PTB) und stellten diese sicher.
Der offenbar unter Alkohol stehende 42 -jährige Wohnsitzlose wurde in ein Polizeigewahrsam verbracht.
Ihn erwartet nun ein Strafverfahren.
Die Ermittlungen zum Sachverhalt dauern an, die Hintergründe der Tat sind bislang unklar.
Thema „Anscheinswaffen“ / PTB-Waffen:
Die Polizei muss bei Einsätzen, bei denen Zeugen von einer Pistole oder Schusswaffe berichten, zunächst davon ausgehen, dass es sich um scharfe und somit gefährliche Waffen handelt. Zum Eigenschutz und zum Schutz der Bevölkerung müssen Beamte entsprechend reagieren. So kann aus dem verbotenen öffentlichen Umgang mit Anscheins- beziehungsweise Schreckschusswaffen schnell tödlicher Ernst werden. Anscheinswaffen sind Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild wie Feuerwaffen aussehen. Schreckschusswaffen erkennt man in der Regel am angebrachten Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Diese Waffen dürfen nicht ohne Weiteres in der Öffentlichkeit geführt werden, weil sonst meist ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegt.
Textquelle: Kreispolizeibehörde Neuss