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Freitag, 29. März 2024

26.09.2018 – Monheim Berliner Viertel – Wohnungsbrand im 2. OG von Mehrfamilienhaus

26.09.2018, Schöneberger Straße, Monheim am Rhein-Berliner Viertel

Die Feuerwehr Monheim am Rhein wurde in der Nacht (26.09.2018) zu einem Wohnungsbrand auf die Schöneberger Straße alarmiert.
Beim Eintreffen der Feuerwehr brannte eine Wohnung im 2. Obergeschoss, des Mehrfamilienhauses mit der Hausnummer 1, bereits in voller Ausdehnung. Umgehend wurde die Brandbekämpfung im Innen- und Außenangriff eingeleitet, parallel dazu wurde durch den Einsatzleiter eine Alarmstufenerhöhung durchgeführt und weitere Kräfte zur Einsatzstelle nachalarmiert.
Glücklicherweise gelang es den Feuerwehrmännern eine weitere Brandausbreitung zu verhindern, jedoch wurden die Wohnungen unter der Brandwohnung stark durch Löschwasser beschädigt. Bereits am späten Abend rückte die Feuerwehr Monheim am Rhein zu einer Feuermeldung im selben Wohngebäude aus. Die Polizei hat auch in diesen beiden Fällen die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen.

(ots) – Wie die Feuerwehr der Stadt Monheim am Rhein bereits mit eigener Pressemitteilung berichtete, kam es in der Nacht vom Dienstagabend des 25.09., zum Mittwochmorgen des 26.09.2018, in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses an der Schöneberger Straße in Monheim am Rhein, unabhängig voneinander, gleich zu zwei Brandgeschehen.

Am späten Dienstagabend, gegen 23.00 Uhr, wurden Feuerwehr und Polizei erstmalig in dieser Nacht alarmiert, weil Hausbewohner auf einen ausgelösten Rauchmelder im zweiten Obergeschoss des Mietshauses aufmerksam geworden waren und den Notruf gewählt hatten. Die Feuerwehr verschaffte sich gewaltsam Zutritt zur entsprechenden Wohnung, deren Mieter zu diesem Zeitpunkt abwesend war. In der Wohnung konnte nach Angaben der Feuerwehr ein kleiner Entstehungsbrand zügig abgelöscht werden. Nach gemeinsamen Feststellungen von Feuerwehr und Polizei hatte ein technischer Defekt am Klingel-Trafo der Wohnung einen nur kleinen, aber stark qualmenden Gerätebrand ausgelöst, der zum Auslösen des Rauchmelders und einem rechtzeitigen Einsatz der Feuerwehr geführt hatte. Der entstandene Sachschaden bezifferte sich nach ersten polizeilichen Schätzungen auf 500,- Euro.

Feuerwehr und Polizei hatten den Einsatzort schon mehr als drei Stunden verlassen, als sie am Mittwochmorgen, um 03.55 Uhr, von einer neuen Brandmeldung an den gleichen Ort zurückgerufen wurden. Bereits auf der Anfahrt erster Einsatzkräfte war eine deutliche Rauchentwicklung wahrnehmbar. Wie sich bei Eintreffen der Einsatzkräfte herausstellte, stand im 2. Obergeschoss die Wohnung vom Vorabend in Vollbrand und das Feuer drohte schon auf das dritte Obergeschoss überzugreifen. Mit einem professionellen Innen- und Außenangriff konnte die Feuerwehr den Brand schnell unter Kontrolle bringen, eine weitere Ausbreitung des Feuers auf andere Wohnungen verhindern und das Feuer bis gegen 05.30 Uhr auch vollkommen löschen. Anschließend wurden Lüftungsmaßnahmen im gesamten Gebäude durchgeführt und viele Bewohner, die sich nach Brandentdeckung selbständig, rechtzeitig und unverletzt ins Freie gerettet hatten, konnten wieder in ihre Wohnungen zurückkehren. Mieter von zwei Wohnungen unmittelbar über und unter der Brandwohnungen konnten aber vorerst nicht in ihre Wohnungen zurückkehren und kamen ersatzweise bei Freunden und Bekannten unter.

Für die Dauer des Feuerwehreinsatzes sperrte die Monheimer Polizei den Brandort weiträumig ab. Betroffen von diesen Sperrmaßnahmen war neben der Schöneberger Straße auch der Berliner Ring zwischen Delitzscher und Potsdamer Straße. Hierdurch kam es zu geringfügigen Verkehrsstörungen. Der öffentliche Personennahverkehr wurde entsprechend informiert. Nach dem Ende der Löscharbeiten beschlagnahmte die Polizei die vom Feuer total zerstörte Brandwohnung für nachfolgende Untersuchungen und Ermittlungen der Kriminalpolizei zur Brandursache und zum Schadensausmaß.

Am heutigen Mittwochmorgen wurde der Brandort dann von Experten des Kommissariats 11 in Mettmann genauer untersucht. Dabei kommen die Kriminalisten zu dem Ergebnis, dass beide Brände der Nacht in keinem ursächlichen Zusammenhang stehen. Während die Ermittler bei der Ursache des ersten Brandgeschehens auch weiterhin von einem technischen Defekt ausgehen, sind sich die Fachleute bei der Beurteilung des zweiten Feuers sicher, dass dieses durch Brandstiftung in einem Wohnraum entstand. Ein Strafverfahren wegen Schwerer Brandstiftung wurde eingeleitet, intensive weitere Ermittlungen wurden veranlasst. Den beim zweiten Brand entstandenen Sachschaden beziffern die Ermittler mit mindestens 50.000,- Euro.

Bisher liegen der Monheimer Polizei und der ermittelnden Kriminalpolizei noch keine konkreten Täterhinweise zur Brandlegung vor. Sachdienliche Hinweise zur Klärung dieser lebensgefährlichen Straftat nimmt die Polizei in Monheim am Rhein, Telefon 02173 / 9594-6350, jederzeit entgegen.

Textquelle: Pressemeldung Kreispolizeibehörde Mettmann

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Patrick Schüller
Patrick Schüller
Administrator, Journalist & Gründer von Emergency-Report.de E-Mail Kontakt: patrick.schueller(at)emergency-report.de

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